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06.04.2009, 21:04 Uhr
Jörg06
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damit waren die Herren der Presse auch etwas schnell und ungenau, genau wie diejenigen, die sich nun vorschnell freuen. Man beachte den Originalwortlaut, den ich aus dieser Quelle kopiere.
ZITAT (...)
Paragraph 31 Sport und Spiel (1) Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt. Satz 1 gilt nicht, soweit dies durch ein die zugelassene Sportart oder Spielart kennzeichnendes Zusatzzeichen angezeigt ist. (2) Durch das Zusatzzeichen ([Bild eines Inlineskater] "frei") wird das Inline-Skaten und Rollschuhfahren zugelassen. Das Zusatzzeichen kann auch allein angeordnet sein. Wer sich dort mit Inline-Skates oder Rollschuhen fortbewegt, hat sich mit äußerster Vorsicht und unter besonderer Rücksichtnahme auf den übrigen Verkehr am rechten Rand in Fahrtrichtung zu bewegen und Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen.
(...)
Strafen:
Beim Inlineskaten Fahrbahn oder Radweg unzulässig benutzt oder bei durch Zusatzzeichen erlaubtem Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf den übrigen Verkehr keine besondere Rücksicht genommen, nicht am rechten Rand gefahren oder Fahrzeugen das Überholen nicht ermöglicht 10 EURO mit Behinderung 15 EURO mit Gefährdung 20 EURO
(...)
[Begründung und Erläuterung:]
Da die strikte Zuweisung der Inline-Skater auf die Fußgängerverkehrsflächen insbesondere an solchen Aufkommensschwerpunkten (wie Parks und Naherholungsgebiete etc.) erfahrungsgemäß dort zu Unzuträglichkeiten führt, wo Gehwege mit Feinkies oder Sand belegt sind und parallel ein asphaltierter Radweg oder eine Fahrbahn mit nur geringem (Kraft-) Fahrzeugverkehr verläuft, ist es für solche Fälle zudem vertretbar, den Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit zu eröffnen, das Skaten auch auf Radwegen und Fahrbahnen ausdrücklich zuzulassen. Dies erfordert zunächst eine Ergänzung der genannten Verkehrsflächen um die Radwege (vgl. § 31 Abs. 1) mitsamt eines speziellen Zusatzzeichens, vgl. Abs. 2.
Durch die zusätzliche Festlegung besonderer Sorgfaltspflichten in Absatz 2 wird künftig auch auf solchen Verkehrsflächen ein gefahrloses Miteinander von Fahrzeugen und Inline-Skatern gewährleistet. Zudem wird durch eine begleitende Verwaltungsvorschrift die Öffnung der Radwege auf die Fälle einer ausreichenden Breite des Radweges, der Fahrradstraßen und der durch Zeichen 250 gekennzeichneten Fahrbahnen auf das Vorliegen allenfalls geringen Kraftfahrzeugverkehrs beschränkt, wobei bei letzteren die zugelassene Höchstgeschwindigkeit zu dem nicht über 30 km/h liegen darf. Soll das Inline-Skaten auf nicht benutzungspflichtigen Radwegen erlaubt werden, so reicht die Anbringung des entsprechenden Zusatzzeichens aus. Zwar muss sich ein Zusatzzeichen stets auf ein darüber angebrachtes Verkehrszeichen beziehen. Das Erfordernis der Bindung eines Zusatzzeichens an ein Hauptverkehrszeichen würde in diesen Fällen jedoch dazu führen, dass entweder eine Freigabe solcher Radwege für das Inline-Skaten ausscheidet oder aber umgekehrt Radfahrer allein wegen der Sportbedürfnisse von Inline-Skatern in eine Benutzungspflicht der Radwege eingebunden würden, selbst wenn dafür die Voraussetzungen fehlen. Da auch Zusatzzeichen Verkehrszeichen sind (vgl. § 39 Abs. 3 Satz 1 StVO), muss es in diesen Fällen genügen, die Zulassung von Inline-Skatern durch ein isoliertes Zusatzzeichen anzuzeigen. Dabei hat das Zusatzzeichen die Bedeutung, dass der Baulastträger die Geeignetheit der Strecke für Inline-Skater geprüft hat und die Straßenverkehrsbehörde deren verkehrliche Unbedenklichkeit dokumentiert.
(...) ZITAT ENDE
Also:
Erlaubt wird es nie dort sein, wo jemand anderes schneller als 30 km/h fahren könnte.
Es darf nur geskatet werden, wenn das Zusatzschild angebracht ist. Dieses ist natürlich nur vorhanden, wenn es jemand von der Behörde aufstellt. Diese muss dazu nicht nur eine Prüfung der Örtlichkeit vornehmen, sondern erstmal eine Idee dazu haben. Woher soll die kommen ? z.b. am Flämingskate steht dieses Schild schon, weil es dort der Tourismusverband angeregt hat. Überall anders muss man jetzt wohl ein Bürgerbegehren herbeiführen ...
Es darf sehr wohl auch auf Radwegen geskatet werden, wenn nur dieses Schild da ist.
mal zum nachdenken: "(1) Sport auf Fahrbahn und Radwegen ist nicht erlaubt." ... Das gilt demnach doch wohl auch für Radfahrer ! und Jogger ! Hier ist hartes Durchgreifen gegen jeden mit Puls über 100 gefordert
na ja, und dieses Zitat, das angeblich vom ADAC kommt, dass Inlineskater wegen des größeren Platzbedarfs als Radfahrer gerade deshalb auf den ultraschmalen Fußweg sollen, das kapieren die dort wahrscheinlich am besten. |