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18.05.2005, 15:36 Uhr
Michael
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Links skaten also...
Zitat: | Eine der wichtigsten Konsequenzen des BGH-Urteils ist, dass Inlineskater genauso wie Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften den linken (!) Straßenrand verwenden müssen, wenn die Straße keinen sogenannten Sonderweg (Fußweg, Radweg) hat. Die Abbildung zeigt das.
(...)
In dem BGH-Urteil merken die Richter an, dass es ausnahmsweise korrekt sein kann, die Fahrbahnseite zu wechseln. Das ist dann der Fall, wenn der eigentliche Fahrbahnrand so verschmutzt oder durch Schlaglöcher verunziert ist, dass ein sicheres Skaten nur auf der anderen Fahrbahnseite möglich ist.
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Ich kann im BGH-Urteil das Wort ausnahmsweise nicht finden. Vielmehr steht da zur verunfallten Skaterin:
Zitat: | Sie wäre vielmehr - wenn sie auf ein Skaten an der Unfallörtlichkeit nicht gänzlich verzichten wollte - jedenfalls unter den hier gegebenen Umständen gehalten gewesen, die rechte Fahrbahnseite zu benutzen, da dies die Gefahren für sie selbst und den Fahrzeugverkehr deutlich herabgesetzt hätte |
Im Gesetz steht für Fußgänger und damit auch für Skater (§25 StVO):
Zitat: | ...müssen sie am linken Fahrbahnrand gehen, wenn das zumutbar ist |
Ich finde die Gefährlichkeit der Szene auf der Zeichnung unübersehbar, denn zumindest bei Gegenverkehr wird der gestrichelte Pfeil für das Auto nicht funktionieren. Ich persönlich finde Skaten am linken Fahrbahnrand wegen der Gefahr immer unzumutbar. Ein Urteil dazu fehlt leider noch, aber das "jedenfalls..." im BGH-Urteil schließt eine solche Sichtweise wohl nicht aus, oder?
Nach einer Meinung aus dem Verkehrsministerium allerdings, können sich Skater ja wie Fußgänger "durch Beiseitetreten aus dem "Gefahrenbereich" begeben." (Quelle: Brief vom 8.10.2002 dokumentiert auf www.speedskater.de). Ich kann mir in den meisten derartigen Situationen nur ein sich-in-den-Straßengraben-Stürzen vorstellen.
Solange das nicht vernüftig gesetzlich geregelt ist, hängt das Links-Skaten wohl vom Einzelfall und den Ansichten des Skaters bzw. gegebenenfalls Polizisten und Richter ab. Bei einem Unfall kann man dann sowohl schuldig sein 1. weil man links aber nicht weit genug links gefahren ist weil das unzumutbar war, als auch 2. weil man rechts gefahren ist wo links zumutbar gewesen wäre.
Und sowas nennt man "Verkehrsregeln"... gut Frank, dass Du es in Anführungszeichen gesetzt hast...
----- Team Heidelberg on Skates |