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08.11.2004, 21:38 Uhr
mad
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Hallo,
im August habe ich mir bei einem Sturz beim TNS in Frankfurt das Schlüsselbein gebrochen. Dazu kam es, als eine Skaterin im rechten Teil des Feldes durch eine Unebenheit der Strasse Ihre Fahrtrichtung um ca. 90 Grad änderte und nach links ausscherte. Dabei riss Sie eine weitere Skaterin um und beide rutschten auf der Strasse genau vor die Füße von mir und einem Freund. Wir konnten beide nicht mehr ausweichen und stürzten über die beiden am Boiden liegenden Skaterinnen. Während meinem Freund nicht weiter passiert ist, habe ich mir das Schlüsselbein gebrochen. Die Skaterin, die durch Ihren plötzlichen Richtungswechsels den Unfall ausgelöst hat, hat Ihre Adresse einer Freundin von mir gegeben damit wir mögliche Schäden über Ihre Haftpflichtversicherung abwickeln können. So weit so gut.
Mittlerweile hat die Versicherung mangels Haftung meine Schadensersatzansprüche mit der Begründung abgelehnt: Bei dieser Veranstaltung muss damit gerechnet werden, dass ein Skater stürzen kann. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung habe ich in die damit verbundenen Risiken eingewilligt. Damit sei auch verbunden, dass bei einem regelrechten Verlauf keine Schadensersatzansprüche bei anderen Teilnehmern geltend gemacht werden.
Ich hätte nur einen Anspruch wenn die Skaterin den Schaden schuldhaft verursacht hätte, welches ein fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln voraussetzt. Nach 276 BGB handelt derjenige fahrlässig, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Wer hat ähnliche Erfahrungen, positiv wie negativ, gemacht? Postet diese doch bitte im Forum oder als PN.
Wäre hilfreich, da ich derzeit am überlegen bin, einen Anwalt einzuschalten um meine Ansprüche geltend zu machen. Zeugen für den Unfall sind vorhanden.
Michael
----- Heute fahrn wir aber ganz gemütlich! ABER MIT HELM |