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TNS Frankfurt Forum » Skaten allgemein » Neue Verkehrsregeln für Skater » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: [ 1 ] -2-
020
10.05.2005, 08:03 Uhr
frank
Webmaster
Avatar von frank


Zitat:
Dirk S postete
Erweiterte Frage:
Wenn ich mit mehreren Personen skate, muss ich dann rechts fahren - analog Fußgänger? Und wenn ja, ab wieviel Personen/Skater?

Hallo Dirk,
davon steht aber nichts in § 25 StVO. Nur Soldaten marschieren rechts.

Hier zwei Links zum Thema, da ist die Rechtslage - und wie Skater sich verhalten sollten - recht gut beschrieben.

http://www.skate-team-flensburg.de/tipps04.html
http://www.speed-team.de/info/Inline_Skaten.PDF
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021
10.05.2005, 14:04 Uhr
Dirk S



Hallo Frank.

Danke für deine Antwort.

Die StVO liegt mir nicht vor. Ich hatte nur noch so etwas im Kopf.
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022
10.05.2005, 15:31 Uhr
Michael

Avatar von Michael

Die StVO gibts handlich im Internet: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php


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Team Heidelberg on Skates
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023
10.05.2005, 22:59 Uhr
Dirk S



Hallo Michael.

Danke für den Link.

@Frank: Hast recht, steht wirklich nicht drin.

Dafür:
Die Armen Soldaten dürfen nicht im Gleichschritt über Brücken laufen. :-)
§ 27 - 6

Gruß,
Dirk.
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024
11.05.2005, 15:11 Uhr
Michael

Avatar von Michael

Mit den "geschlossenen Verbänden" aus §27 StVO sind nicht nur Soldaten gemeint, auf dieser Grundlage können, so wie ich das verstehe (ich bin kein Experte), auch Fußgänger resp. Skater auf die Straße.
Allerdings steht dem dann vielleicht §29 StVO (Übermäßige Straßenbenutzung) oder bei falscher Argumentation auch §31 StVO (Sport ... nur auf den dafür zugelassenen Straßen erlaubt) entgegen.

Ich habe jedenfalls schon von regelmäßigen Skateausfahrten als geschlossener Verband auf der Straße gehört, allerdings in Absprache mit der örtlichen Polizei.


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Team Heidelberg on Skates
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025
11.05.2005, 15:33 Uhr
frank
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Avatar von frank

Aha, die Suche nach der Gesetzeslücke beginnt
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026
11.05.2005, 17:06 Uhr
Michael

Avatar von Michael

... das wäre leider naiv


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Team Heidelberg on Skates
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027
11.05.2005, 20:20 Uhr
Harald




Zitat:
Frank postete
Aha, die Suche nach der Gesetzeslücke beginnt

Ich bringe noch mal die Dachlatte in Erinnerung (§ 25 (2)).
Vielleicht ne Teleskopdachlatte oder so.

Btw: Die Dachlatte ansich is was urhessisches. Der Gebrauch ist durch Ministerpräsident (a.D.) Börner abgesegnet.
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028
18.05.2005, 08:49 Uhr
frank
Webmaster
Avatar von frank

"Verkehrsregeln für Inlineskater"

http://www.travens.de/skaten.html
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029
18.05.2005, 09:05 Uhr
FrankD
fraction d`amusement
Avatar von FrankD


das is ja wohl ein witz, wann sind wir das letzte mal von einem Radfahrer überholt worden?


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Dieser Post wurde am 18.05.2005 von FrankD editiert.
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030
18.05.2005, 09:18 Uhr
MartinG



Mehr noch: Wann sind wir das letzte Mal von einem Radfahrer rückwärts überholt worden???

Gibt es eigentlich einen Tatbestand wie "Beihilfe zur Verkehrsgefährdung"? Den sähe ich hier erfüllt.
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031
18.05.2005, 15:36 Uhr
Michael

Avatar von Michael

Links skaten also...


Zitat:
Eine der wichtigsten Konsequenzen des BGH-Urteils ist, dass Inlineskater genauso wie Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften den linken (!) Straßenrand verwenden müssen, wenn die Straße keinen sogenannten Sonderweg (Fußweg, Radweg) hat. Die Abbildung zeigt das.


(...)

In dem BGH-Urteil merken die Richter an, dass es ausnahmsweise korrekt sein kann, die Fahrbahnseite zu wechseln. Das ist dann der Fall, wenn der eigentliche Fahrbahnrand so verschmutzt oder durch Schlaglöcher verunziert ist, dass ein sicheres Skaten nur auf der anderen Fahrbahnseite möglich ist.

Ich kann im BGH-Urteil das Wort ausnahmsweise nicht finden. Vielmehr steht da zur verunfallten Skaterin:

Zitat:
Sie wäre vielmehr - wenn sie auf ein Skaten an der Unfallörtlichkeit nicht gänzlich verzichten wollte - jedenfalls unter den hier gegebenen Umständen gehalten gewesen, die rechte Fahrbahnseite zu benutzen, da dies die Gefahren für sie selbst und den Fahrzeugverkehr deutlich herabgesetzt hätte

Im Gesetz steht für Fußgänger und damit auch für Skater (§25 StVO):

Zitat:
...müssen sie am linken Fahrbahnrand gehen, wenn das zumutbar ist

Ich finde die Gefährlichkeit der Szene auf der Zeichnung unübersehbar, denn zumindest bei Gegenverkehr wird der gestrichelte Pfeil für das Auto nicht funktionieren. Ich persönlich finde Skaten am linken Fahrbahnrand wegen der Gefahr immer unzumutbar. Ein Urteil dazu fehlt leider noch, aber das "jedenfalls..." im BGH-Urteil schließt eine solche Sichtweise wohl nicht aus, oder?

Nach einer Meinung aus dem Verkehrsministerium allerdings, können sich Skater ja wie Fußgänger "durch Beiseitetreten aus dem "Gefahrenbereich" begeben." (Quelle: Brief vom 8.10.2002 dokumentiert auf www.speedskater.de). Ich kann mir in den meisten derartigen Situationen nur ein sich-in-den-Straßengraben-Stürzen vorstellen.

Solange das nicht vernüftig gesetzlich geregelt ist, hängt das Links-Skaten wohl vom Einzelfall und den Ansichten des Skaters bzw. gegebenenfalls Polizisten und Richter ab. Bei einem Unfall kann man dann sowohl schuldig sein 1. weil man links aber nicht weit genug links gefahren ist weil das unzumutbar war, als auch 2. weil man rechts gefahren ist wo links zumutbar gewesen wäre.

Und sowas nennt man "Verkehrsregeln"... gut Frank, dass Du es in Anführungszeichen gesetzt hast...


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032
18.05.2005, 16:19 Uhr
frank
Webmaster
Avatar von frank

Zitate setzt man doch in Anführungszeichen, oder ? ;-)
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033
18.05.2005, 16:33 Uhr
Michael

Avatar von Michael

Die auch ja... Wikipedia schreibt dazu:

"Anführungszeichen sind Satzzeichen, die am Anfang und Ende (...) eines wörtlichen Zitats (...) oder um Wörter (...) von deren Verwendung man sich – etwa ironisch, oder durch die Unterlegung eines anderen Sinns – distanzieren möchte."

Sorry, wenn ich dir da was fälschlicherweise unterstellt habe


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034
19.05.2005, 18:41 Uhr
frank
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Avatar von frank

Und hier mal was Offizielles dazu

"Was ist erlaubt?"
"Was ist verboten?"

Polizei Hessen - Inline-Skating
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035
19.05.2005, 19:14 Uhr
goetz
TNS Ingenieur
Avatar von goetz

5 € sind okay


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036
19.05.2005, 19:22 Uhr
FrankD
fraction d`amusement
Avatar von FrankD

und für die 5 € müssen sie uns erst mal kriegen


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037
20.05.2005, 10:06 Uhr
Kris
TNS Team


"Entscheidend sollte hierbei jedoch Ihre persönliche Sicherheit sein, nicht die eventuell bequemere Art der Fortbewegung."

Würde dies nicht dann das alles wieder relativieren? Wie kann die Polizei über meine persönliche Sicherheit entscheiden. Wenn ich mich persönlich auf der Straße sicherer fühle, obwohl es verboten ist, was dann?

Gut, dann muss man wohl 5€ zahlen, falls sie uns erwischen, oder?
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